Was muss man beachten bei Domains und Social Media Namen?
Während sich die Domain-Rechtsprechung in Deutschland weitgehend etabliert hat, kommt es bei der Wahl von Namen im Social Media Bereich immer noch zu Unklarheiten, obwohl überall das Prinzip „First come-First served“ gilt. RA Sebastian Dramburg zeigt in seinem Artikel auf dem Blog www.t3n.de gezielt alle Stolperfallen auf, die einem nicht nur bei der rechtssicheren Wahl des Domainnamens begegnen können, sondern z. B. auch bei der Wahl des „Twitter“-Namens.
Schauen Sie sich alle 16 Stolpersteine an!
Sie möchten auf einen Blick sehen, ob der Wunschname schon vergriffen ist? Ein sinnvolles Tool hierfür findet man unter www.ud.com. Dort gibt man seinen Wunschnamen an und erhält eine Ergebnisliste, die die jeweilige Verfügbarkeit von Domains und Namen im Social Web wiedergibt.
Quelle: www.t3n.de
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